Behandlungskosten

Alle Leistungen müssen lt. Gesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abgerechnet werden und Sie erhalten eine entsprechende Rechnung. Privatversicherte können diese Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen dann eine meist teilweise Rückerstattung, im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Kasse, in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlung im Regelfall nicht.