Behandlungskosten

Alle erbrachten Leistungen müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.

Da es für die Leistungen der TCM keine exakt passenden Ziffern gibt, erscheinen auf der Rechnung oft analoge Ziffern, die als Ersatz genommen werden. Patienten mit Privatversicherung bekommen im Normalfall einen Teil der Kosten erstattet, Einzelheiten müssen im Vorfeld direkt vom Versicherten mit der entsprechenden Kasse abgeklärt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen übernehmen die Behandlungskosten nicht, daher habe ich auch keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kosten einer TCM-Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten.

 

Ziffer

Analog zu GOÄ-Ziffer

Wert

A20             Erstgespräch

3,7

20,00 €

A120           Erstellung einer TCM-Diagnose (60min)

30

120,00 €

A45             Akupunktur-Behandlung

269a 2,3fach

45,00 €

A15            Schröpfkopfbehandlung

 747,523,209

15,00 €

A48             Laserakupunktur

269a 2,3fach

48,00 €

A60             Akupunktur zur Heuschnupfenbehandlung

269,267,1,7

60,00 €

A30             Folgebehandlung bei Heuschnupfen

269a

30,00 €

A11             Erstellung einer Kräuterrezeptur

31,76,7

40,00 €

A10             Beratung/Modifizierung d. Kräutertherapie

3,5

25,00 €

A90             kosmetische Akupunktur nach Doran

269a 3,5fach

90,00 €

A25             Akupunktur begleitend zur Chemotherapie

269a 1,9fach

25,00 €

A40             Mikrobiomberatung

31

40,00 €